Rechtsprechung
BVerfG, 23.10.1991 - 2 BvR 776/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf den gesetzlichen Richter und Pflicht zur Vorlage an den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Unterstützungskasse - Einheitswert bei Betriebsvermögen - Bewertung - Betriebliche Schuld
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 03.11.1988 - VI K 258/85
- BFH, 04.04.1990 - II B 29/89
- BVerfG, 23.10.1991 - 2 BvR 776/90
Papierfundstellen
- NJW 1992, 2077
- WM 1992, 332
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (11)
- BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88
Absatzfonds
Auszug aus BVerfG, 23.10.1991 - 2 BvR 776/90
Das Bundesverfassungsgericht beanstandet deshalb die Auslegung und Anwendung von Zuständigkeitsnormen nur, wenn sie bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheinen und offensichtlich unhaltbar sind (BVerfGE 82, 159 [194]). - BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 23.10.1991 - 2 BvR 776/90
Eine Grundrechtsverletzung kann in einem solchen Fall nur angenommen werden, wenn Auslegungsfehler erkennbar sind, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]). - BVerfG, 14.05.1968 - 2 BvR 544/63
Kriegsfolgelasten II
Auszug aus BVerfG, 23.10.1991 - 2 BvR 776/90
Das gilt auch, wenn das Gericht, dem vorzulegen ist, nur über eine bestimmte Rechtsfrage zu entscheiden hat (BVerfGE 13, 132 [143]; 18, 441 [447]; 19, 38 [43]; 23, 288 [319]).
- BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 1055/76
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Ausschlusses einer …
Auszug aus BVerfG, 23.10.1991 - 2 BvR 776/90
Art. 19 Abs. 4 GG gewährt indessen keinen Schutz gegen Akte der Rechtsprechung (BVerfGE 15, 275 [280]; 49, 329 [340 f.]). - BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83
Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot
Auszug aus BVerfG, 23.10.1991 - 2 BvR 776/90
Eine Verletzung des Gleichheitssatzes kann in diesem Zusammenhang nur angenommen werden, wenn die Rechtsanwendung so fehlerhaft erscheint, daß sie bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 54, 117 [125]; 67, 90 [94]). - BVerfG, 29.04.1980 - 2 BvR 1441/79
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von Präklusionsvorschriften …
Auszug aus BVerfG, 23.10.1991 - 2 BvR 776/90
Eine Verletzung des Gleichheitssatzes kann in diesem Zusammenhang nur angenommen werden, wenn die Rechtsanwendung so fehlerhaft erscheint, daß sie bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 54, 117 [125]; 67, 90 [94]). - BVerfG, 05.02.1963 - 2 BvR 21/60
Rechtsweg
Auszug aus BVerfG, 23.10.1991 - 2 BvR 776/90
Art. 19 Abs. 4 GG gewährt indessen keinen Schutz gegen Akte der Rechtsprechung (BVerfGE 15, 275 [280]; 49, 329 [340 f.]). - BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60
Bayerische Feiertage
- BVerfG, 07.04.1965 - 2 BvR 227/64
AG in Zürich
Auszug aus BVerfG, 23.10.1991 - 2 BvR 776/90
Das gilt auch, wenn das Gericht, dem vorzulegen ist, nur über eine bestimmte Rechtsfrage zu entscheiden hat (BVerfGE 13, 132 [143]; 18, 441 [447]; 19, 38 [43]; 23, 288 [319]). - BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 259/63
S-Urteil des Bundesfinanzhofes
Auszug aus BVerfG, 23.10.1991 - 2 BvR 776/90
Das gilt auch, wenn das Gericht, dem vorzulegen ist, nur über eine bestimmte Rechtsfrage zu entscheiden hat (BVerfGE 13, 132 [143]; 18, 441 [447]; 19, 38 [43]; 23, 288 [319]). - BFH, 18.05.1984 - III R 38/79
Betriebsvermögen - Einheitsbewertung des Betriebsvermögens - …
- BFH, 07.02.2018 - XI K 1/17
Zum Prüfungsmaßstab bei gerügtem Verstoß gegen den gesetzlichen Richter durch …
b) Dies gilt auch bei einer Verletzung der Vorlagepflicht an den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes (vgl. Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 119 FGO Rz 116); denn dieser ist gesetzlicher Richter i.S. des Art. 101 GG für die von ihm zu entscheidenden Rechtsfragen (vgl. Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 26. September 1988 1 BvR 1074/85, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1989, 2613; vom 23. Oktober 1991 2 BvR 776/90, NJW 1992, 2077, Rz 6).